Geschichte MCI  

1974 waren Werner Aigner, Schreyer Roland, Tschanz Arthur und Roland Lauper die ersten Töfffahrer der neuen Generation, d.h., sie fuhren Japaner.

1975 versandte Werner Aigner an alle bekannten Töfffahrer des Amtes Erlach eine Einladung zwecks Klubgründung. Die Versammlung fand im Rest. Frohheim in Ins statt. Der erste richtige Ausflug fand im selben Jahr statt – ca. 18 Töfffahrer starteten vom Bärenplatz aus Richtung Jaun.

1976 wurde der Club gegründet und die Statuten genehmigt. Es entstand eine heisse Diskussion über den Namen und das Logo. Jeden ersten Donnerstag im Monat fand eine Versammlung statt. Es standen Namen wie „Streetfighters“ oder „Silvermachine“ zur Auswahl, bevor man sich auf „Golden Eagles“ einigte. Das Logo wurde von Beat Siegenthaler entworfen. Der erste Präsident war Paul Hegg. Das nächste Problem war die Geldbeschaffung. Werner Aigner hatte die Idee, eine Seelandrallye durchzuführen. Der Erfolg war mässig, es nahmen 10-12 Clubmitglieder teil, keine „Fremden“. Des weiteren organisierte der Club Film- und Tanzabende. Ein Tanzabend mit Barbetrieb (und eigens kreiertem Moto-Drink) und den „Froggs“ in der alten Turnhalle Ins war erfolgreich. Vom Erlös konnten Club Sticker, Kleber und Leibchen gekauft werden. 1978 machte der Moto Club mit einem Tanzanlass in der VLG Halle „hingerdsi“.

1979 entstand die Idee, ein Töfftreffen durchzuführen. Ernst Weber (damaliger Präsident) und Roland Lauper sprachen mit dem damaligen Gemeindepräsident Küffer, dieser sah kein Grund der dagegen sprechen würde. Das Töfftreffen fand auf dem Coop-Parkplatz beim Tea Room Münz statt. Vorerst wurden Hot Dogs angeboten, 1980 wurde dann der erste Grill angeschafft, seither werden Bratwürste verkauft. Im ersten Jahr prämierte eine Jury jeden Mittwoch diverse Töffs. Das Töfftreffen etablierte sich in Ins, es kamen immer mehr Motorradfahrer. Einigen Anwohnern wurde dies zu viel, sie lancierten eine Anti-Töfftreff-Kampagne. Gemeindepräsident Küffer stand für den MCI ein. Der MCI seinerseits startete eine Umfrage und ging auf die Anliegen der Anwohner ein.

Durch den Umbau des Coops musste das Töfftreffen auf den Parkplatz vor der Wienhandlung Frauchiger ausweichen. Auch unser gesamtes Inventar zügelten wir in H.P. Hurni's Garage. Das hiess, jeden Mittwoch alle Sitzbänke, Tische, Getränkekühler, Grill usw. mühsam, auf einem selbst gebastelten Karren zum verkaufs-Standort schleppen. Vor die Weinhandlung Frauchiger. Glücklicherweise kündigte uns H.P. Hurni einige Jahre später die Garage wonach wir gezwungen waren eine andere Lösung zu finden. Der heutige Vekaufs-Container, mit dem WC war das Resultat.

Fortsetzung folgt...

 

 

 

Statuten

www.mc-ins.ch

  

Name, Sitz, Zweck

 

Art. 1     Name

Unter dem Namen „Moto Club Golden Eagles Ins“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

Art. 2     Sitz

Der Verein hat seinen Sitz in Ins BE.

 

Art. 3     Zweck

Der Verein bezweckt

·         die Förderung und Pflege der Kameradschaft Gleichgesinnter

·         die Förderung und Pflege des Motorradfahrens

·         sowie die Wahrung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder.

 

Mitgliedschaft

 

Art. 4     Mitgliederkategorien

Der Verein besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:

a.       Aktivmitglieder

b.       Passivmitglieder

c.       KandidatInnen

d.       Ehrenmitglieder

 

Art. 5     Aktivmitglieder

Als Aktivmitglied kann jedermann aufgenommen werden, der das 15. Lebensjahr zurückgelegt und mindestens ein Jahr als KandidatIn dem Verein angehört hat.

Über allfällige Ausnahmen entscheidet die Vereinsversammlung.

Aktivmitglieder sind stimmberechtigt.

 

Art. 6     Passivmitglieder

Als Passivmitglied kann jede Person oder Organisation aufgenommen werden, welche an den Bestrebungen des Vereins interessiert ist.

Passivmitglieder sind nicht stimmberechtigt.

 

Art. 7     KandidatInnen

KandidatInnen nehmen aktiv am Vereinsleben teil, sind jedoch noch nicht als Vereinsmitglied aufgenommen.

KandidatInnen sollen sich für eine allfällige Aktivmitgliedschaft bewähren.

Sie sind nicht stimmberechtigt.

Art. 8     Ehrenmitglieder

Es werden keine neuen Ehrenmitglieder ernannt.

 

Eintritte / Austritte

 

Art. 9     Aufnahme/Abweisung

Über Aufnahme oder Abweisung eines Bewerbers / einer Bewerberin entscheidet die Vereinsversammlung.

 

Art. 10   Anerkennung der Statuten

Der Eintritt in den Verein schliesst die Anerkennung dieser Statuten ein.

 

Art. 11   Austritt

Der Austritt ist dem Präsidenten / der Präsidentin zu Handen des Vorstandes und der Vereinsversammlung schriftlich zu erklären.

 

Art. 12   Anspruch

Mit dem Austritt erlischt jedes Anrecht auf das Vereinsvermögen.

 

Ausschlüsse

 

Art. 13   Ausschluss

Ausgeschlossen werden kann, wer die Interessen des Vereins wissentlich schädigt.

Über den Ausschluss aus dem Verein entscheidet die Vereinsversammlung endgültig. Der Verein ist dem Betroffenen gegenüber zur schriftlichen Grundangabe verpflichtet.

 

Mittel

 

Art. 14   Mitgliederbeitrag

Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht befreit.

Austretende oder ausgeschlossene Vereinsmitglieder schulden ihren Mitgliederbeitrag bis zum Ende des Vereinsjahres.

 

Art. 15   Weitere Mittel

Weitere Mittel des Vereins werden aus durchgeführten Veranstaltungen , durch private und öffentliche Beiträge und freiwillige Zuwendungen jeder Art beschafft.

Art 16    Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeit des Vereins ist ausgeschlossen; für Personen, welche für den Verein handeln, bleibt Art.55 Abs.3 ZGB vorbehalten.

 

Organisation

 

Art. 17   Organe

Die Organe des Vereins sind:

a.       die Vereinsversammlung (VV)

b.       der Vorstand

c.       die RevisorInnen

 

Art. 18   ordentliche Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung, in folge VV genannt, ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche VV findet alljährlich im ersten Quartal statt.

 

Art. 19   Aufgaben

Der ordentlichen VV obliegen folgende, nicht delegierbare Aufgaben:

a.       Genehmigung des Protokolls der letzten VV

b.       Genehmigung der Jahresrechnung

c.       Genehmigung der Jahresberichte

d.       Festsetzung der Mitgliederbeiträge

e.       Mutationen

f.        Wahl der Vereinsorgane

g.       Festlegung der Ausgabekompetenz des Vorstandes

h.       Festsetzung und Genehmigung des Tätigkeitsprogramms

i.         Behandeln und Abstimmung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

j.        Statutenrevision

 

Art. 20   ausserordendliche Vereinsversammlung

Ausserordentliche Vereinsversammlungen sind einzuberufen, wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangen oder durch den Vorstand wenn wichtige oder dringliche Geschäfte dies erfordern.

 

Art. 21   Einberufung

Die Einberufung der ordentlichen VV durch den Vorstand hat mittels schriftlicher Einladung unter Bekanntgabe der Traktandenliste zu erfolgen.

Die Einberufung einer ausserordentlichen VV durch den Vorstand hat mittels schriftlicher Einladung unter Bekanntgabe der Traktandenliste mindestens 14 Tage vor der Versammlung zu erfolgen.

 

 

Art. 22   Vorstand

Zur Leitung des Vereins wählt die VV für die Dauer von vier Jahren die Vorstandsmitglieder, welche sind:

a.       PräsidentIn

b.       Vize-PräsidentIn

c.       SekretärIn

d.       KassierIn

e.       TourenleiterIn

f.        MaterialverwalterIn

g.       BeisitzerIn

Die Vereinsleitung obliegt dem Gesamtvorstand.

 

Art. 23   PräsidentIn

Der Präsident / die Präsidentin ist für die Koordination der Vereinsleitung verantwortlich. Er / sie vertritt den Verein gegen aussen, leitet die VV sowie die Vorstandssitzungen und ist für deren Einberufung zuständig.

 

Art. 24   Vize-PräsidentIn

Der Vize-Präsident / die Vize-Präsidentin unterstützt den Präsidenten / die Präsidentin und vertritt ihn / sie bei Abwesenheit.

 

Art. 25   SekretärIn

Der Sekretär / die Sekretärin ist verantwortlich für die zentrale Administration, die Behandlung der Korrespondenz und die Protokollführung.

 

Art. 26   KassierIn

Der Kassier / die Kassierin ist verantwortlich für die Kassenführung, die Vereinsbuchhaltung und die finanzielle Planung. Er / sie erstellt die Jahresrechnung und das Budget.

 

Art. 27   TourenleiterIn

Der / die TourenleiterIn ist für die Organisation und Durchführung von Vereinsausflügen verantwortlich.

 

Art 28    MaterialverwalterIn

Der Materialverwalter / die Materialverwalterin ist für die Beschaffung und Verwaltung des Vereinsinventars verantwortlich.

 

Art. 29   BeisitzerIn

Der Beisitzer / die Beisitzerin übernimmt vorstandsintern Aufgaben, um den übrigen Vorstand zu unterstützen und entlasten.

 

Art. 30   RevisorInnen

Die beiden RevisorInnen prüfen die Jahresrechnung. Über ihren Befund erstatten die RevisorInnen der ordentlichen VV einen schriftlichen Bericht. Sie sind für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

Schlussbestimmungen

 

Art. 31   Auflösung

Zur Auflösung des Vereins bedarf es eines VV-Beschlusses, für dessen Zustandekommen ein qualifiziertes Mehr notwendig ist.

 

Art. 32   Liquidation

Im Falle einer Auflösung des Vereins entscheidet die VV über Verwendung eines allfälligen Vermögens aus der Liquidation.

 

Art. 33   Statutenrevision

Die Statuten können auf Antrag des Vorstandes durch die ordentliche VV revidiert werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder dies verlangt.

 

Art. 34   Genehmigung

Die vorliegenden Statuten werden an der Vereinsversammlung vom 16. März 2002 genehmigt und ersetzen diejenigen von 3. April 1980.

Sie treten sofort in Kraft.

 

 

 

 

 

3232 Ins, 16. März 2002

 

Für den Moto Club Golden Eagles Ins

 

Die Präsidentin                                    Der Sekretär

 

 

 

 

Rachel Hubacher                                 Werner Bühler